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01.08.2008

Bausachverständiger verhindert Probleme

Sparen Sie sich Ärger, Zeit und Geld beim Hausbau.

Der Traum vom Eigenheim kann böse enden, wenn man keinen Bausachverständigen beauftragt.Eigenheime in Massivbauweise hatten und haben eine Menge klassischer, positiver Eigenschaften, wie Stabilität, Dauerhaftigkeit und Standfestigkeit. Dabei erhöhen sich die Anforderungen an Wärmedämmung, Schall- und Brandschutz weiter und werden durch leistungsfähigere Baustoffe und moderne Verarbeitungstechnologien in die Praxis umgesetzt. In Verbindung mit der immer anspruchsvolleren Gestaltung der Wohnhäuser und einem gewissen Preisdruck erhöht sich dabei die Gefahr, dass durch Fehler in der Planungs- und Ausführungsphase Mängel entstehen, die die Vorteile der Massivhäuser mindern oder auch aufheben können.

Um aus der Sicht des Bauherren Ärger während der Bauausführung oder nach dem Bezug vorzubeugen, ist es unzweifelhaft von Vorteil, sich der fachlichen Kompetenz eines Bausachverständigen zu bedienen.

Was leistet ein Bausachverständiger?
Die Gefahr, dass ein Bauherr durch die Inanspruchnahme zeitgemäßer Medien so genannte fachliche Informationen erhält, die in hohem Maße aus einer eher Dessinformierenden Mischung aus Werbung, Information und Unsachlichkeit bestehen, ist sehr groß. Um dem vorzubeugen, ist es sinnvoller, sich Rat und fachliche Unterstützung bei Fachleuten zu holen, die nicht unmittelbar am Bauvorhaben beteiligt sind und daher eine objektive Kontrolle aller am Bau Beteiligten und deren Leistungen gewährleisten. Dem entsprechen am besten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die entsprechenden Gewerke. Ihre Dienste können auf vertraglicher Basis und auf der Grundlage von vom Bundesverband der Sachverständigen erlassenen Grundsätzen in Anspruch genommen werden. Sie sind in der Lage, mit einem hohen Grundlagen- und Allgemeinwissen, welches sie sich in beruflicher Praxis erworben haben, Probleme im Bauablauf zu erkennen und im Sinne des Bauherren einer Lösung zuzuführen.

Was prüft der Bausachverständige?Blos nicht am falschen Ende Sparen

Der Bauherr, der das Angebot der gutachterlichen Qualitätssicherung am Bau durch einen Sachverständigen annimmt, muss diesem alle wichtigen, Bauvorbereitenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören die Ausführungsplanung, Statikpläne, Bewehrungs- und Sparrenpläne, eine Bauleistungs- und Ausstattungsbeschreibung, die Wärmebedarfsrechnung und andere fachspezifische Unterlagen.

Auf deren Grundlage prüft der Bausachverständige die Gewerke

Die Prüfung durch den Sachverständigen erfolgt in der Regel entsprechend des Baufortschritts zu mehreren Zwischenterminen und als Bauendabnahme.

Baumängel und ihre Wirkung
Einer der Hauptvorteile der etappenweisen Begutachtung des Baufortschrittes durch den Sachverständigen besteht darin, dass erkannte Mängel meist schon kurz nach ihrem Entstehen, unkompliziert und damit kostengünstig, zu beheben sind, da sie noch keine größeren Folgeschäden nach sich ziehen konnten. Beispiele hierfür könnten unsachgemäß gelegte Dehnfugen sein, die später zu Rissen führen oder fehlender Rostschutz an Stahlteilen, wodurch eine spätere Durchrostung möglich wird. Hohe Aufmerksamkeit wird der Sachverständige weiterhin der Isolation im Kellerbereich, der Dämmung im Dachgeschossausbau, dem Wärmeschutz und der fachgerechten Ausführung von Balkonen schenken. Diese und weitere Mängel können, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden, später, auch nach Ablauf von Gewährleistungsfristen, zu Folgeschäden führen, deren Behebung viel Ärger, Zeit und Geld kosten kann.

Der Bauendabnahme
Die letzte und wichtigste Aufgabe des Bausachverständigen steht mit der Bauendabnahme bevor. Unter Beachtung der bei den Zwischenprüfungen erzielten Ergebnisse, geht es nunmehr darum, mittels geeigneter Analyseinstrumente und einer großen persönlichen Erfahrung, Endergebnisse aber auch versteckte Mängel zu dokumentieren. Dies sollte immer in Form eines Protokolls geschehen, welches die beteiligten Partner unterzeichnen. In dieses Protokoll können auch Beanstandungen eingehen, die am korrekten Zustand einer Sache Zweifel anmelden. Wenn mehrere Mängel nach der Endabnahme zu beseitigen sind, sollte eine nochmalige Abnahme im Beisein des Sachverständigen erfolgen.
Wichtig zu wissen für den Bauherren: Mit der erfolgten Endabnahme kehrt sich die Beweispflicht um. Nun muss der Bauherr die Mängel, deren Ursachen und eventuelle Folgeschäden beweisen.
Damit dies möglichst von vornherein vermieden wird, sollte beim Einsatz eines Bausachverständigen - und letztlich auch an dessen Honorar - nicht an der falschen Stelle gespart werden.

Wenn Sie einen Bausachverständigen suchen, nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen weiter.

Tipp

Der Verband deutscher Bausachvertändiger gibt Auskunft über seriöse Bausachvertändiger und vermittelt kostbares.


Auch der Verband deutscher Architekten informiert über die Vorteile eines Bausachvertändigen.