Nach der Verabschiedung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) am 27. Juni 2007, sind zukünftig alle Hausbesitzer verpflichtet, für alle zum Verkauf oder zur Vermietung vorgesehenen Gebäude, einen Energiepass erstellen zu lassen und dem Käufer oder dem Mieter, der sich für ein Objekt interessiert, vorzulegen.
Der Energiepass ist ein öffentlich-rechtliches Zertifikat zur Bewertung eines Gebäudes hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf den gebäudespezifischen Energiehaushalt. Offiziell wird für den Energiepass, in den auf ihn bezogenen aktuellen Gesetzestexten, nur noch die Bezeichnung Energieausweis benutzt. Start für die neue Ausweispflicht wird der 1. Juli 2008 sein.
Doch selbst dann braucht noch nicht jeder Gebäudebesitzer den Energieausweis. Wer erst später verkaufen oder vermieten will, kann noch damit warten, die Erstellung eines solchen Dokumentes in Auftrag zu geben. Eigenheimbesitzer, die nicht vorhaben, ihr Haus oder Teile des Gebäudes zu vermieten oder zu verkaufen, benötigen keinen Energieausweis. Auch Besitzer von Mietshäusern mit Altmietern sind nicht verpflichtet, einen Energiepass vorzuweisen, solange keine neuen Mieter einziehen. Für Wohngebäude, die später als 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis erst zum 1. Juli 2009 fällig. Gleiches gilt für alle Nichtwohngebäude. Für Neubauten und für Gebäude, die umfassend saniert werden, muss, sofern sie vermietet oder verkauft werden sollen, der Energieausweis nicht erst zum 1. Juli, sondern sofort vorgewiesen werden.
Die Ausstellung eines Energieausweises müssen die Eigentümer der Gebäude selbst organisieren und finanzieren. Energieausweise sind nur gültig, wenn sie von einer autorisierten Person ausgestellt wurden. Die Ausweise werden entweder auf der Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs ausgestellt. Verbrauchsorientierte Energieausweise sind weniger aufwändig, als bedarfsorientierte. Sie sind aber nicht für jeden Gebäudetyp zulässig.
Nach einer Übergangsfrist, die bis zum 1. Oktober 2008 gilt, ist für viele Wohngebäude ein energiebedarfsorientierter Energieausweis erforderlich. So zum Beispiel für Mehrfamilienhäuser mit weniger als vier Wohnungen, die vor 1965 fertig gestellt wurden.
Für Wohnhäuser mit weniger als vier Wohnungen, die in den Jahren ab 1965 bis Ende 1977, nach den damals gültigen Energierichtlinien, erbaut wurden, verlängert sich die Übergangsfrist, in der ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausreicht, bis zum 1. Januar 2009. Freie Wahl zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis besteht für alle Eigentümer von Wohngebäuden, die ab 1978 erbaut wurden oder über mehr als vier Wohnungen verfügen sowie für Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Für gemischt genutzte Gebäude kann für jeden Gebäudeteil ein eigener Energieausweis erstellt werden, sodass für den nicht zum Wohnen genutzten Teil auf jeden Fall ein verbrauchsbezogener Energieausweis genügt.
Die Berechtigung, verbrauchsorientierte Energieausweise auszustellen, besitzen alle Absolventen von Universitäts- Hochschul- und Fachhochschulstudiengängen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Bauphysik und weiteren Studiengängen technischer Fachrichtungen, die eine Ausbildungsschwerpunkt auf einem der vorgenannten Gebiete beinhalteten. Außerdem sind Personen, die zur selbstständigen Ausübung bautechnischer Gewerbe, sowie zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegergewerbes zugelassen sind berechtigt, einen Energieausweis auf der Grundlage des Verbrauchs für bestehende Wohngebäude auszufertigen. Staatlich geprüfte Techniker, deren Ausbildung Gebäudetechnik beinhaltete, sind ebenfalls zur Ausstellung von gültigen verbrauchsorientierten Energieausweisen bestehende Mehrfamilienhäuser zugelassen.
Besitzer oder Verwaltungsgesellschaften von Mehrfamilienhäusern, die eine ausstellungsberechtigte Person oder Firma mit dem anfertigen eines verbrauchsorientierten Energieausweises beauftragen, können selbst entscheiden, ob sie dafür bereits vorhandene Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen, oder ob sie diese Daten von den Beauftragten noch einmal neu erfassen lassen wollen. Für den Fall, dass Daten zur Verfügung gestellt werden, wird der verbrauchsorientierte Energieausweis etwas weniger kosten.
Ein verbrauchsbezogner Energieausweis enthält auf der ersten Seite Angaben zur Gültigkeitsdauer, zur Art der Nutzung des Gebäudes, zum Baujahr des Gebäudes und zum Baujahr der Gebäudetechnik. Außerdem wird die genaue Adresse des betreffenden Gebäudes angegeben. Im Hauptteil des verbrauchsorientierten Energieausweises wird der Energieverbrauch des Hauses, unterteilt in Warmwasser und Heizung und unter Benennung des Energieträgers, angegeben. Dabei wird unter Einbeziehung des Klimafaktors der Energieverbrauchskennwert für das Gebäude ermittelt, so dass ein höherer Energieverbrauch auf Grund eines harten Winters nicht zu einer schlechteren Bewertung des Hauses führt. Der Energieausweis wird vom beauftragten Aussteller datiert und unterzeichnet.
Für Mehrfamilienhäuser mit weniger als vier Wohnungen wird, falls die Absicht eines Verkaufs oder einer Vermietung besteht, spätestens ab 1. Januar 2009 ein Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs benötigt. Gleiches gilt für Mehrfamilienhausneubauten und rundumsanierte Wohngebäude vor dem Erstbezug.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist etwa doppelt so umfangreich, wie der verbrauchsorientierte, denn er enthält sowohl die Bedarfs- als auch die Verbrauchswerte. In der Regel umfasst er vier DIN A4-Seiten. Für die Ausstellung eines bedarfsbezogenen Energieausweises für Nichtwohngebäude sind Universitäts- Hoch- und Fachhochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Bauwesen, Hochbau und solcher Studienrichtungen, die ihnen artverwandt sind, autorisiert.
Ähnlich dem verbrauchsbezogenen Energieausweis, enthält auch der bedarfsbezogene auf der Vorderseite Angaben zum Gebäudetyp, zum Baujahr des Gebäudes, zum Baujahr der Gebäudetechnik und zur Anschrift des Gebäudes. Auf der zweiten Seite werden der ermittelte Energiebedarf für das Gebäude und die berechnete Gesamtenergieeffizienz ausgewiesen. Der Energiebedarf wird nach Energieträger, Wasser- und Heizungsverbrauch aufgeschlüsselt. Außerdem wird die Gebäudehülle bewertet. Die folgende Seite gilt der Verbrauchserfassung die im wesentlichen der Verbrauchserfassung im verbrauchsorientierten Energieausweis gleicht. Die letzte Seite ist zusätzlichen Erläuterungen gewidmet.
Was die Kosten für den Energieausweis betrifft, so gibt es keine konkreten gesetzlichen Festlegungen. Sie werden zwischen dem Gebäudebesitzer und dem Aussteller des Ausweises ausgehandelt. Als Richtwerte gelten für den bedarfsbezogenen Energieausweis etwa 200 bis 300 Euro. Bei sehr großen Gebäuden kann es auch mehr sein. Wenn der Eigentümer oder die Verwaltungsgesellschaft des Gebäudes die Erhebungsdaten selbst bereitstellen, kann der Energieausweis auf Bedarfsbasis auch nur 150 Euro kosten.
Für Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs sind 50 bis 100 Euro im Gespräch. Da der Preis für den Ausweis Verhandlungssache ist, kann er auch stark von diesen Richtwerten abweichen. Hat der Hausbesitzer die Wahl zwischen sehr vielen Sachkundigen, die bereit sind den Energieausweis zu erstellen, wo kann er sich das niedrigste Angebot auswählen. Ist aber die Nachfrage nach Energieausweisen so groß, dass es schwer fällt, schnell einen Sachkundigen zu bekommen, dann kann der Preis für einen Energieausweis auch noch etwas steigen.
Eigentümer von Gebäuden, die vermietet oder verkauft werden sollen, können sich von der Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen, der den vorgegebenen Anforderungen entspricht und auf Empfehlung des Energieberaters die Gebäudetechnik und Isolierung zu verbessern, auf Antrag befreien lassen, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Maßnahmen voraussichtlich das Erscheinungsbild beeinträchtigen, oder wenn die Erfüllung der Vorschriften eine unbillige Härte bedeutet. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt in der Regel zehn Jahre.
Hier finden Sie weitere Informationen über den Energiepass:
Fragen Sie jetzt nach einer für Ihr Haus geeigneten Wärmedämmung. In den Frühjahr- und Sommermonaten ist die Arbeit leichter zu erledigen als in den Herbst- bzw. Wintermonaten. Das spart nochmals Kosten.
Informieren Sie sich über mögliche Fördergelder, z.B. von der Kreditantstalt für Wiederaufbau (KfW), in Form von Finanzierungskrediten mit besonders günstigen Kontitionen. Es könnte sich für Sie lohnen!
© 2008 Maitopia Webdesign Oberhausen. Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Kontakt